Schimmelpilz und Trocknung

Foto Präsentation DI Tappler

„Explodierende“ Heizkosten sollen mit Zuschüssen gelindert werden, und sollen mit Energiesparen vermieden werden. Mikroorganismenbefall beim Wohnen etwa wird nicht selten unausweichlich sein.

In einer Sonderveranstaltung des Bundesverbandes für Schimmelsanierung und technische Bauteiltrocknung (www.bv-schimmel.at) am 8. September 2022 informierten Spezialisten aus dem Bereich Laboranalyse von Baumaterialien, Umweltmedizin und Innenraumhygiene übersichtlich über Ursachen für das Auftreten von Mikroorganismen aufgrund ungeplanten Wassereintritts in Gebäuden.

Unter „Schimmel“ sind nicht nur die im Volksmund bekannten „Schimmelpilze“, sondern auch zahlreiche, noch kleinere, Bakterien und Milben zu finden.

Pilzfäden, die sich noch vor den Pilzsporen ausbilden, sind meistens hell und mit freiem Auge schwer erkennbar.

Sobald man einen Mikroorganismenbefall erkennen kann, heißt es rasch handeln.

Erkrankungen der Atemwege, aber auch Kopfschmerzen, Müdigkeit und tränende Augen können auch Folge einer solche Belastung sein. Nähere Informationen dazu findet man etwa auf der Internetseite des Deutschen Umweltbundesamts. Hier finden Sie auch Tipps, woran Sie hilfreiche Experten (Ärzte, Rechtsanwälte ..) erkennen können.

Dass das Wohnen in einem Haus aus moderndem Holz ungesund ist, zeigte der Präsident des Bundesverbandes Dipl. Ing. Tappler unter Hinweis auf den Mediziner Jacob Curio Mitte des 16. Jahrhunderts.

Wenn jetzt von vielen Stellen Ratschläge zum Energiesparen gegeben werden, sollte man bedenken dass sich das auch beim Wohnen, aber auch beim Management von Betriebsgebäuden folgenschwer auswirken kann.

Eine Senkung der Raumtemperatur bewirkt in aller Regel eine Reduktion der Fähigkeit der Raumluft, Luftfeuchte aufzunehmen.

Wasser- oder Feuchte emittierende Objekte (wozu auch wir Menschen gehören) bewirken Einträge in die Raumluft.

Beim Auftreffen dieser Raumluft auf kühle Flächen kann und wird dies zur Kondensation auf den Flächen und somit zu einem idealen Lebensraum für die in unserer Raumluft immer vorhandenen Sporen bilden.

Leider machte sich bereits jetzt in meiner anwaltlichen Praxis bemerkbar, dass manche Gebäudeverwaltungen auftretende Schimmelbildung der vermeintlich überwiegenden Fehlbewohnung den Wohnungsnutzer zuzuschreiben.

Ein vielleicht missverstandenes Berufsverständnis, dem Hauseigentümer dadurch zu dienen, kann bei berechtigten Beschwerden der Nutzer von Wohn- und Geschäftsobjekten kontraproduktiv sein.

Gesetzlich vorgesehene Mietzinsminderung, Ansprüche auf Zuhaltung von Mietverträgen und Schadensersatzansprüche der Hauseigentümer gegenüber Verwaltern und Facility Managern sind dabei nur einige der rechtlich zu beachtenden Aspekte.

Nicht vergessen soll man natürlich auch jene Fälle, in denen nur geringfügige, kleinflächige, oberflächliche Schimmelbildung auftritt, die leicht ohne Substanzgefährdung vom Nutzer des Objekts selbst entfernt werden kann, wozu er idR auch verpflichtet ist.

Nicht vergessen dabei sollte man: nicht der Jurist, nicht der Hausverwalter, sondern der Fachmann aus dem Gebiet der Schimmelsanierung, nach Möglichkeit mit einer zertifizierten Ausbildung dazu, wird die Ursache des Schimmelbildung erkennen und Behebungsmaßnahmen vorschlagen.

Falls man auf Unwillen stößt, Ursachen für Schimmelbildung und deren Behebung feststellen zu lassen, sollte man juristische Hilfe in Anspruch nehmen.

Rasches Handeln kann Gesundheit retten.


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Mag. Ronald Geppl
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