Wer hat, der haftet – Grünfläche und Baum

haftung für einen baum

Das eigene Haus im Grünen mit einem Baum bringt auch Verantwortung mit sich. Welche Gefahren und Kosten damit verbunden sind, und wie man sich schützt.

Einer ORF-Sendung „Help“ vom Oktober 2017 berichtete: Eine Hauseigentümerin sollte für eine Baum – Entfernung durch die Feuerwehr € 5318 bezahlen.

Grund dafür war: Eine große Esche entlang der Grundstücksgrenze war abgestorben. Einige morsche Astteile waren bereits auf die Straße gestürzt. Andere Astteile drohten in eine Strom-Oberleitung zu stürzen.

Wegen „Gefahr im Verzug“ (Drohendes Herabfallen anderer Baumteile oder Umstürzen des ganzen Baums) verständigte die Polizei die Feuerwehr, die den Baum dann Stück für Stück abtrug.

Nach Kritik der Besitzerin reduzierte die Feuerwehr schließlich die Rechnung auf € 2555.

Eine Verletzung durch einen herabstürzenden Ast (Literaturfreunden ist der tragische Tod von Ödon von Horvath noch im Gedächtnis) ist nur eine der Folgen, wenn Bäume nicht laufend kontrolliert werden.

Stürme im Übergang von Herbst auf Winter, und auch der Schneedruck im Winter, sind oft Ursache für brechende Äste.

Welche Haftungen einen Grundstückseigentümer treffen, ist privaten Hauseigentümern nicht bewusst.

Im Zuge der Vorbereitung eines Vortrages bei der Gartenfreuden-Messe in Perchtoldsdorf haben sich meine Praxis-Erfahrungen bei Hausverwaltungen gemeinnütziger Bauvereinigungen bestätigt:

Haftungen für Eigentümer, aber auch Pächter, eines Gartens bzw. eines Hauses im Grünen haben sich in den letzten Jahren verschärft.

Immer mehr Menschen sind rechtsschutzversichert (diese Erfahrung machte etwa Peter Resetarits bei einer „Jubiläumssendung“ der Sendereihe „Am Schauplatz Gericht“).

Immer mehr Menschen können daher ohne Kostenrisiko ihre Ansprüche geltend machen, wenn ein Hauseigentümer sich nicht um sein Eigentum kümmert.

Gefahrenquellen im Garten spielen eine große Rolle, wie etwa Verkehrssicherungspflichten bei herabstürzenden Ästen. So wurde der „Halter“ eines Baumes in St.Pölten vor Jahren zur Haftung für die Folgen eines Verkehrsunfalls mit einem Toten und 3 Verletzten herangezogen. Eine nach außen hin gesund aussehende Pappel von 80 Jahren (Lebensdauer von 60-80 Jahre) war bereits innen verfault. Der Baum war nicht dem Stand der Technik entsprechend regelmäßig überprüft worden.

Die Haftung gilt aber auch für Pflanzen,die optisch ungefährlich scheinen. Giftige Blüten oder Früchte können vor allem für Kinder eine tödliche Gefahr bringen (Siehe etwa: Liste giftiger Pflanzen), wobei es für den öffentlichen Raum auf Spielplätzen ÖNormen gibt, die Kinder schützen sollten.

Ob diese Normen eingehalten erfüllt wurden,  ist bei Schadenseintritt zu prüfen.

Wie kann man sich gegen Haftungen (insbesondere bei alten Bäumen) schützen?

Eine ÖNORM sieht vor, wie und wie oft eine Kontrolle und Pflege von Bäumen erfolgen soll. ÖNORMen sind zwar keine Gesetze, geben aber den Stand der Technik wieder. Im Fall eines Schadens wird gefragt: hat der für die Haltung des Baums Verantwortliche  alles Erforderliche getan, was nach dem Stand der Technik geboten war?

Wichtig: Wenn Sie Baumpflege-Fachunternehmen mit der Kontrolle alter Bäume beauftragen –  lassen Sie sich zusammen mit der Rechnung eine Dokumentation übergeben. Was wurde kontrolliert, welche Arbeiten wurden durchgeführt und wann wird eine neue Kontrolle empfohlen.

Wenn schon ein Schaden eingetreten ist: Machen Sie schnellstens Fotos des Baumes, am besten lückenlos, ob am Stamm Wartungsplaketten oder Ähnliches zu sehen sind. Fehlen solche, jedenfalls den Rechtsanwalt/die Rechtsanwältin des Vertrauens aufsuchen.


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Mag. Ronald Geppl
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