Ab 1. 1. 2019 kann man wieder elektronisch in die Datenbanken der Gerichte über Zwangsvollstreckungen Einsicht nehmen
Wegen Datenschutzbedenken wurde vor einigen Jahren diese Möglichkeit eingeschränkt.
Man musste bisher auf „gut Glück“eine Klage einbringen. Wenn dann ein Urteil vorlag, stellte man oft fest, dass der Schuldner nicht zahlen kann.
Rechtsanwälte können jetzt im Falle der Betreibung von Geldforderungen für ihre Mandanten in das elektronische Exekutionsregister Einsicht nehmen.
Jetzt kann man schon vorher beurteilen, ob gegen den Schuldner bereits Zwangsvollstreckungen laufen.
In der Abfrage werden jetzt alle seit mehr als einem Monat anhängigen Exekutionsverfahren angezeigt.
So sieht man ob bei einer Fahrnisexekution Pfändungen erfolgreich waren, oder ob Vollzugsversuche ergebnislos waren.
Auch wenn der Verpflichtete ein Vermögensverzeichnis innerhalb des letzten Jahres abgegeben hat (früher: den „Offenbarungseid geleistet“), ist zu sehen.
Angezeigt werden nur die seit mehr als einem Monat ab Bewilligung anhängigen Verfahren, wenn sie nicht bereits beendet und eingestellt sind. Auch muss der letzte Exekutionsschritt innerhalb der letzten 2 Jahre aufgenommen worden sein.
Ich kann für Sie derartige Anfragen bei Gericht stellen (link zu Auftragsformular).
Oder wollen Sie wissen, ob jemand in der letzten Zeit über Sie eine Abfrage vorgenommen hat? Auch das kann ich für Sie überprüfen.
Pauschalkosten meiner Kanzlei für eine Abfrage: Euro 25 inklusive Mehrwertsteuer, inklusive Gerichtsgebühr (Stand: Jänner 2018).
nähere Informationen: AKV
Labels: Abfrage, Datenbank, Exekution, Mieter, Rechtsanwalt, Schuldner
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