Wohnung vermieten – Mietnomaden vermeiden

Schlosser beim Öffnen einer Tür

Zwei Fälle aus der anwaltlichen Praxis, die VermieterInnen Vorsicht beim Vermieten angeraten lassen:

In diesem Jahr 2023 häuften sich in meiner Praxis die zwangsweisen gerichtlichen Räumungen von Wohnungen, weil die Miete nicht bezahlt wurde.

Dass die wirtschaftliche Lage es für Mieterinnen schwierig machen kann, die Miete zu bezahlen, ist ja noch nachzuvollziehen.

Besonders ärgerlich für die VermieterInnen ist jedoch, wenn MieterInnen schon wenige Wochen nach dem Einziehen keine Miete mehr bezahlen.

Zwei dieser Fälle waren zuletzt besonders erwähnenswert:

In einem Fall mietete sich ein Mann mit Familie ein und schaffte es, einen überaus geduldigen Vermieter hinzuhalten. Erst nach langer Zeit beschritt der Vermieter den Rechtsweg: Mietzins- und Räumungsklage und dann die zwangsweise Räumung durch das Gericht.

Bedauerlich dabei: Der Mieter war bereits beim Gerichtsvollzieher bekannt als Nichtzahler, der kurz vor Delogierungsterminen die Wohnung geräumt, aber versperrt zurücklässt.

Die Einleitung der gerichtlichen Schritte, die Beiziehung eines Schlossers und einer Spedition verursachten Kosten in 4-stelliger Höhe. Das alles muss der Vermieter bezahlen. Der Mietzinsausfall ist beträchtlich.

Dazu kam noch der Ärger, dass die Bewohner der Wohnung die Ruhe im Haus gestört hatten. Andere Bewohner beschwerten sich bei der Hausverwaltung darüber.

Es ist anzunehmen, dass der bereits von der Polizei gesuchte Mann wie schon zuletzt wieder in der nächsten Nähe eine Wohnung anmieten wird. Ein neues „Spiel“ beginnt.

In einem anderen Fall mietete ein Mann eine Eigentumswohnung bezahlte nach kurzer Zeit ohne Grund keine Miete mehr.

Aufgrund von begründeten Bedenken, dass ein gesundheitlicher Ausnahmefall vorlag, hielt man unter Beiziehung von Zeugen Nachschau. Indizien sprachen dafür, dass die Wohnung als Absteigequartier für zahlreiche andere Menschen diente.

Tatsächlich fand man keinen erkrankten Mieter vor, sondern machte die Wohnung den Eindruck, dass der Mieter sowie alle anderen Personen die Wohnung schon lange zuvor fluchtartig und überstürzt verlassen hatten.

In einem solchen Fall kommen zu den Gerichts-, Rechtsanwalts-, Schlosser-und Speditionskosten auch noch die Kosten eines „Abwesenheitskurators“ dazu.

Einen solchen muss das Gericht bestellen, damit nicht Vermieter missbräuchlich einen krankheits-oder berufsbedingt abwesenden Mieter mithilfe der Gerichte um seine Mietrechte bringen.

Diese Kuratoren werden vom Gericht bestellt und sind in aller Regel RechtsanwältInnen die darauf achten, dass das Verfahren den ordnungsgemäßen Weg nimmt.

Wie kann man vermeiden, Mietnomaden über den Weg zu laufen?

Seit der de facto Abschaffung der Maklergebühr für Mieter seit 1.7.2023 ist es für VermieterInnen umso wichtiger, sich ein genaues Bild von den MietInteressentinnen zu machen.

Dazu gehört es u.a. , sich die Identität der Interessenten durch einen Ausweis nachweisen zu lassen.

Da es in Österreich keine offiziellen Listen „delogierte“ MieterInnen gibt, sollte man von Mietinteressenten die Vorlage verlangen von:

  • Einkommensnachweis
  • Bestätigung der Interessenten über frühere pünktliche Mietenzahlungen (sofern man solche etwa wegen eines Mietzinsüberprüfungsverfahrens gegen den Vor-Vermieter wohl schwerlich erhalten wird)
  • Mieterselbstauskunft
  • Infopass über die wirtschaftliche Zuverlässigkeit, wie zum Beispiel den Infopass des KSV
  • und noch einige andere Punkte mehr

Sollte es zu Zahlungsverzögerungen oder Zahlungsrückständen kommen, empfiehlt es sich, rasch eine persönliche Klärung herbeizuführen. Unabhängig von Erklärungsversuchen ist eine qualifizierte Mahnung nach § 1118 ABGB zu empfehlen.

Dann hat man schon viel getan, damit man nicht als gutmütige/r VermieterIn ausgenützt wird.

(Foto: Quellenhinweis – KI generiert mit Bing Create)


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Mag. Ronald Geppl
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