Welche Reform planen Bundesregierung bzw. Parlament im Bereich des Mietrechts und Wohnrechts 2018/2019?
Das war u.a. Gegenstand einer Diskussionsveranstaltung, die die Rechtsanwaltskammer Wien am 3. Juli 2018 im Haus der Musik in Wien veranstaltete.
Es diskutierten: Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Michaela Steinacker (ÖVP, u.a. Obfrau des Justizausschusses), Rechtsanwalt Universitätsprofessor Dr. Michael Enzinger (Präsident der Rechtsanwaltskammer Wien). Moderation: Hans Bürger (ORF)
Die Obfrau des Justizausschusses gab zu erkennen: zahlreiche Bereiche im österreichischen Mietrecht bedürfen einer Änderung.
So sollen
Befristungen von Mietverträgen wesentlich flexibler gestaltet werden.
Zur Diskussion steht auch, wie der Gesetzgeber den Mietzins in Zukunft regeln soll. Ob dies auch in Zukunft das Richtwertmietzinssystem sein soll, ist auch Thema.
Der Lagezuschlag ist gesetzlich zu regeln: Grundidee des Richtwertmietzinssystem sei es gewesen, günstigen Wohnraum in guter Lage auch Finanzschwächeren zur Verfügung zu stellen.
Es sei jedenfalls weder zeitgemäß noch rechtens, wenn in sanierten Gründerzeithäusern kein adäquates Entgelt verrechnet werden könne.
Zwischen gefördertem Wohnbau, insbesondere im Gemeinnützigen Wohnbau mit Mietzinsregulierung und privater Vermietung sei zu unterscheiden.
Noch vorhandener „Mietadel“ ist abzuschaffen; der Kreis der Eintrittsberechtigten ist zu verringern.
Im Ausgleich dazu sollen Informations- und Transparenzpflichten des Vermieters gegenüber dem Mieter, insbes. zur Mietzinsgestaltung, erweitert werden.
Mietverträge sollen allgemein verständlicher gestaltet werden (können).
Zeitplan:
Im Herbst 2018 wird das Parlament demnach eine Mietrechtsnovelle im Parlament beschließen, die mit Anfang/Mitte 2019 in Kraft treten soll.
Parallel dazu wird ein Miet(rechts)konvent einberufen, in dem in der Reform alle Interessen berücksichtigt werden sollen. Ob das System des Richtwerts weiterhin aufrecht erhalten wird, steht zur Diskussion.
Wie kann man in Zukunft das Mietrecht einfacher gestalten , damit auch Investoren in neue Bauvorhaben investieren und Wohnraum geschaffen wird.
Auch investierende Eigentümern von Altbauten, um Gebäude in Schuss zu bringen, sollen entsprechend belohnt werden.
Anwesende Rechtsanwälte bestätigten das Unbehagen an der derzeitigen Rechtslage in mehreren Bereichen. Auch die hohen Gerichtsgebühren erschweren den Zugang zum Recht.
Zwar liege Österreich im Vergleich zu anderen europäischen Ländern sehr weit oben, aber so Fr. Michaela Steinacker, die Verfahrensdauer solle etwa durch Reorganisationsmaßnahmen (angerissen: etwa Ersetzen von Schreibkräften durch elektron. Diktierlösungen) reduziert werden, und es könnten Fristen eingeführt werden, binnen deren Richter eine Gerichtsverhandlung ansetzen müssen.
Im Bereich
Wohnungseigentum sollen die Beschlussfassungen durch die Miteigentümer erleichtert werden.
Sobald das geregelt ist, werden andere Themen des Wohnungseigentums behandelt werden.
Labels: 2019, Bundesregierung, Mietrecht, Reform, Wohnrecht, Wohnungseigentum
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