Wird die „alte“ Therme kaputt, steht eine Reparatur oder ein Tausch an. Aber: muss es unbedingt eine Brennwerttherme sei?
In vielen Haushalten landeten und landen immer wieder Flyer, mit denen auf die nötige Umrüstung auf eine energiesparende Brennwerttherme hingewiesen wird. Man darf angeblich seit September keine „Heizwerttherme“ wie bisher einbauen.
Dass diese neuen Thermen eine andere Technologie aufweisen, darauf wird gerne verwiesen, wenn es um den geringeren Gasverbrauch geht. Das ist ja positiv und soll den höheren Kaufpreis rechtfertigen.
Dass es dann aber womöglich teurer Umbauten im Haus bedarf, kommt gelegentlich erst später heraus.
Faktum ist, dass ein Umstieg auf Brennwerttechnik möglicherweise auch Arbeiten am Kamin erfordert.
Brennwertthermen haben eine niedrigere Abgastemperatur, die Abgase schädigen aber uU den bisherigen Kamin, sodass womöglich ein säurefester Schlauch eingezogen werden muss. Vor der Umstellung auf eine neue Therme empfiehlt es sich daher, diese zusätzlichen Kosten und die Wirtschaftlichkeit der Änderung abzuklären.
Bei einer Therme in einer Eigentumswohnung ist die Umstellung einer Heizungsanlage üblicherweise Sache des Wohnungseigentümers. Er muss die Umstellung auf seine eigenen Kosten durchführen. Will/muss er dazu Arbeiten an allgemeinen Teilen des Hauses, wie am Kamin, durchführen, liegt eine Maßnahme nach § 16 WEG 2002 vor. Liegen die Voraussetzungen des § 16 WEG vor, müssen die übrigen Miteigentümer ihre Zustimmung zur Änderung erteilen. Wollen sie das nicht, kann man den Beschluss durch das Gericht ersetzen lassen.
Unter Umständen kann aber bei einem schadhaften Kamin die Eigentümergemeinschaft auf deren Kosten zu dessen Sanierung herangezogen werden.
Im mietrechtlichen Bereich (MRG, WGG) ist der Vermieter verpflichtet seit 1.1.2015 mitvermietete Heizthermen zu erhalten und falls sie nicht mehr reparabel sind, zu erneuern.
Ein Einbau einer Brennwerttherme ist nicht immer erforderlich,
da insbesondere bei Sammelkaminen weiterhin Heizwertthermen eingebaut werden können. Viele Installateure werden auch noch Ersatzteile für alte Modelle führen.
Bedenken sollte man andererseits aber, dass durch die bessere Energieeffizienz der Gasverbrauch und somit der CO2-Ausstoß sinkt und dass eine Kohlenmonoxydvergiftung weniger wahrscheinlich ist als bei den Thermen der „alten Generation“. Weitere Argumente liefert die Wirtschaft.
Labels: Brennwerttherme, Mietrecht, Rechtsanwalt, Therme, Wien
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