Betriebskostenabrechnungen – bei Genossenschaftswohnungen nur 6 Monate lang überprüfbar
Auch wenn Vieles im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz neu geregelt wird:
Die Betriebskostenabrechnung einer gemeinnützigen Bauvereinigung muss man binnen 6 Monaten beanstanden. Begründung ist nötig!
Später ist eine gerichtliche Überprüfung (bzw. durch die Schlichtungsstelle) nicht mehr möglich.
Abrechnung – sehr kompliziert?
Wenden Sie sich bei bei Bedenken, ob die Abrechnung ordentlich gelegt wurde, an dafür qualifizierte Interessensvereinigungen. Oder an Rechtsanwaltskanzleien, die dieses Service anbieten.
Tipp 1: Eine Rechtsschutzversicherung schon mindestens drei Monate vor der Rechnungslegung abzuschließen, kann uu sinnvoll sein.
Tipp 2: Nicht verzweifeln wenn man die Frist verpasst hat: Die Abrechnung, die man von der gBV erhalten hat, ist unter Umständen nicht fristauslösend.
Tipp 3: Belege in pdf als e‑mail von der gBV anfordern. Hilft beim ersten BK-Check bei Ihren ExpertInnen.
Die Genehmigungsfiktion gilt nur für die Mieter/Nutzungsberechtigten der gBV, nicht jedoch für Wohnungseigentümer.
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